Infos - Allgemeines

  1. Was bedeutet freie Krankenkassenwahl?
  2. Wie viel kann man beim Wechsel sparen?
  3. Freiwillig oder pflichtversichert?
  4. Was ist mit der Pflegeversicherung?
  5. Wie hoch sind die Beiträge für StudentInnen?

1. Was bedeutet freie Krankenkassenwahl?

Seit dem 1.1.1996 können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Krankenkasse frei wählen. An diesem Tag trat das neue Gesundheitsstrukturgesetz in Kraft. Man hat die freie Wahl zwischen

  1. Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK),

  2. Ersatzkrankenkassen (EKK),

  3. Betriebskrankenkassen (BKK),

  4. Innungskrankenkassen (IKK).

Die BKK's bzw. IKK's müssen sich jedoch per Satzung für die allgemeine Mitgliedschaft geöffnet haben. Alle in unserer Datenbank aufgeführten BKK und IKK sind - teilweise nur für bestimmte Bundesländer - geöffnet. Eine komplette Liste aller BKK finden Sie z.B. auf der Homepage des Bundesverbandes der BKK.

Zurück zum Anfang

2. Wie viel kann man beim Wechsel sparen?

Die mögliche Einsparung lässt sich einfach berechnen. Schauen Sie nach, wie hoch der Beitragssatz der Krankenkasse ist, bei der Sie versichert sind (z.B. 13,2%). Nun suchen Sie in unserer Datenbank nach dem Beitragssatz der in Ihrem Bundesland günstigsten Krankenkasse (z.B. 11,2%).

Ziehen Sie nun die beiden Werte voneinander ab (13,2% - 11,2% = 2%) und multiplizieren Sie die Differenz mit Ihrem Bruttogehalt (z.B. 5500,- x 2% = 110,-). Da der Krankenkassenbeitrag wie alle Sozialversicherungsbeiträge zur Hälfte vom Arbeitgeber und zur Hälfte vom Arbeitnehmer getragen wird, ist zur Ermittlung Ihres Anteils am Ersparten diese Summe noch durch 2 zu dividieren. (110,- / 2 = 55,-). Das ist dann der Betrag, den Sie (und auch Ihr Arbeitgeber) jeden Monat mehr auf dem Konto haben könnten.

Zurück zum Anfang

3. Freiwillig oder pflichtversichert?

Versicherungspflicht besteht in Deutschland für alle angestellten Arbeitnehmer, deren Gehalt unter der sogenannten "Beitragsbemessungsgrenze" liegt. Diese Grenze liegt momentan (2000) in den alten Bundesländern (einschl. Berlin) bei einem Jahresgehalt von 77.400,- DM und in den neuen Bundesländern bei 63.900,- DM. Die Beitragsbemessungsgrenzen für das Jahr 2001 finden Sie auf der Seite "Aktuelles".
Für Arbeitnehmer, deren Gehalt über dieser Grenze liegt, Beamte und Selbständige besteht die Versicherungspflicht nicht. Sie können sich privat versichern, oder als freiwillig Versicherter den gesetzlichen Krankenkassen beitreten.
Einen guten Vergleich der günstigsten privaten Krankenversicherungen finden Sie z.B. auf den Webseiten von pkv.net.

Zurück zum Anfang

4. Was ist mit der Pflegeversicherung?

Die Versicherungspflicht besteht unter den gleichen Kriterien wie bei der Krankenkassenversicherungspflicht. Beitragssätze zur Pflegeversicherung sind von der gewählten Krankenkasse unabhängig und betragen 1,7 % des Bruttogehalts.

Zurück zum Anfang

5. Wie hoch sind die Beiträge für StudentInnen?

Für StudentInnen gilt: Bis zum 25. Lebensjahr (bei Männern: plus Bundeswehr- oder Zivildienstzeit) ist man bei den Eltern in der Familienversicherung mitversichert. Danach gilt unabhängig von der gewählten Krankenkasse der Beitrag für krankenversicherungspflichtige StudentInnen von 81,70 DM in den alten Bundesländern (einschl. Berlin) und 67,90 in den neuen Bundesländern.

Zurück zum Anfang