Infos - Krankenkassenwechsel

  1. Wann kann man wechseln?
  2. Wie kann man wechseln?

 

1. Wann kann man wechseln?

Die Krankenkasse wechseln bzw. frei wählen können Sie

sofort, wenn

Sie Ihren Arbeitgeber wechseln oder

Sie erstmalig eine Beschäftigung annehmen.

mit zweimonatiger Kündigungsfrist, wenn

Sie freiwillig versichert sind oder

Ihre Krankenkasse den Beitragssatz erhöht.

mit dreimonatiger Kündigungsfrist zum Jahresende, wenn

Sie der alten Kasse gemäß der Kündigungsfrist 3 Monate vor dem Jahreswechsel (bis zum 30. September) kündigen. Nicht wechseln können jedoch pflichtversicherte Arbeitnehmer, die im laufenden Jahr bereits von ihrem Wahlrecht Gebrauch gemacht haben (z.B. beim Arbeitgeberwechsel). In diesem Fall müssen Sie mit dem Wechsel bis zum nächsten Jahr warten.

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2. Wie kann man wechseln?

Die Krankenkasse zu wechseln ist ganz einfach: Suchen Sie eine Vertretung Ihrer alten Krankenkasse auf und unterschreiben Sie die Kündigung. Stellen Sie dann eine Antrag auf Aufnahme bei Ihrer neuen Krankenkasse. Generell besteht für alle geöffneten Kassen Aufnahmepflicht, d.h. Sie müssen aufgenommen werden, egal welche Krankengeschichte Sie haben oder ob. z.B. beim Wechsel ein längerer Krankenhausaufenthalt notwendig ist.

Sollte es Probleme mit der Aufnahme in die neue Krankenkasse geben, haben Sie die Möglichkeit der Beschwerde beim

Bundesversicherungsamt

Reichpietschufer 74-76
10785 Berlin
Tel. 030-26999-0

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